Die Art der Werbeform bestimmt die Grundlaufzeit für die Werbung. Kurzfristige Aktionskampagnen wie z.B. mit Seitenscheibenplakaten, Traffic Boards oder Bildschirmwerbung (Fahrgast TV) werden in der Regel mit befristeten Verträgen mit einer Grundlaufzeit von 1 Monat abgeschlossen. Die Möglichkeit einer Vertragsverlängung besteht. Für langfristige Imagewerbung wie z.B. für eine Ganzgestaltung auf einem Bus oder einer Straßenbahn, werden in der Regel Verträge mit einer Grundlaufzeit von 12 – 36 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängern sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr weiter, sofern er nicht 3 Monate zum Laufzeitende gekündigt und somit aufgelöst wird (Auflösung Vertrag).