Großflächen- und Ganzstellenplakate werden 3 Tage vor der Klebung 24 Stunden eingeweicht, damit sie am Klebetag ordnungsgemäß weiterverarbeitet und angebracht werden können. Dementsprechend sind diese auch von der Plakatreklamation ausgeschlossen, da sie nicht wieder verarbeitet werden können. Restplakate können deshalb auch nicht an den Kunden geschickt werden.